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Steuerberatung

Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.

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Finanzbuchhaltung

Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.

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Wirtschaftsberatung

Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.

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Jahresabschluss

Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.

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Unternehmensnachfolge

Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.

Umsatzsteuerliche Behandlung des Mieterstromzuschlags

Der Mieterstromzuschlag für die Betreiber von Solaranlagen ist ein echter Zuschuss, der nicht der Umsatzsteuer unterliegt.

Liefert der Betreiber einer Solaranlage mit einer Leistung von bis zu 100 kW den Strom ohne Durchleitung durch ein Netz direkt an bestimmte Letztverbraucher, sieht das Erneuerbare-Energien-Gesetz die Zahlung eines Mieterstromzuschlags durch den Netzbetreiber vor. Das Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern hat in einem Erlass zur umsatzsteuerlichen Behandlung dieses Zuschlags Stellung genommen und festgestellt, dass es sich bei der Zahlung um einen echten, nicht umsatzsteuerbaren Zuschuss handelt. Ziel des Mieterstromzuschlags ist es, die Direktvermarktung von erneuerbaren Energien zu fördern.

 
[mmk]
 
stbf-plen 2024-05-04 wid-43 drtm-bns 2024-05-04