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Steuerberatung

Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.

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Finanzbuchhaltung

Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.

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Wirtschaftsberatung

Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.

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Jahresabschluss

Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.

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Unternehmensnachfolge

Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.

Umsatzsteuerfreiheit von Krankentransporten

Die Beförderung von Patienten ist nach EU-Recht als eng mit der Sozialfürsorge verbundene Dienstleistung unter bestimmten Voraussetzungen grundsätzlich von der Umsatzsteuer befreit.

Die Beförderung kranker, verletzter oder behinderter Personen durch einen anerkannten Unternehmer ist als "eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundene Dienstleistung" umsatzsteuerfrei. Es spielt dabei keine Rolle, ob die verwendeten Fahrzeuge besonders eingerichtet sind oder dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass mit den Fahrzeugen auch Personen befördert werden, für deren Beförderung ein speziell eingerichtetes Fahrzeug nicht notwendig war.

Für den Bundesfinanzhof stand fest, dass die Voraussetzungen einer Umsatzsteuerfreiheit nach dem vorrangigen EU-Recht vorlagen, auch wenn das deutsche Recht hier anders ausgestaltet ist. Inwieweit die Leistung auch teilweise nach anderen Vorschriften steuerbefreit wäre, ist dann nicht mehr von Bedeutung, meint der Bundesfinanzhof. Weil das klagende Unternehmen neben der reinen Beförderung auch noch Sonderleistungen zur Beförderung erbrachte, sei auch kein unmittelbarer Wettbewerb mit Taxi- und Mietwagenunternehmen gegeben.

 
[mmk]
 
stbf-plen 2024-05-19 wid-43 drtm-bns 2024-05-19