
Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.
Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.
Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.
Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.
Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.
Wer auch als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer Umsatzsteuer ausweisen und den Vorsteuerabzug geltend machen will, ist an diese Verzichtserklärung für mindestens fünf Jahre gebunden. Der Bundesfinanzhof hat nun klargestellt, dass diese erstmalige Verzichtserklärung solange weiterwirkt, bis sie vom Unternehmer ausdrücklich widerrufen wird. Der weitere Verzicht nach Ablauf des Fünfjahreszeitraums ist daher keine erneute Verzichtserklärung, die erneut eine fünfjährige Bindung auslösen würde, sondern nur eine Fortführung des erstmaligen Verzichts. Selbst ein vorübergehendes Überschreiten der Kleinunternehmer-Umsatzgrenze ist weder ein Widerruf des Verzichts noch erledigt es die ursprüngliche Verzichtserklärung in sonstiger Weise. Nach Ablauf der erstmaligen Fünfjahresfrist ist der Widerruf des Verzichts und die Anwendung der Kleinunternehmerregelung somit jederzeit möglich.