Dollar-Symbol

Steuerberatung

Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.

Paragraphen-Symbol

Finanzbuchhaltung

Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.

Kalender-Symbol

Wirtschaftsberatung

Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.

Mathematisches Summen-Symbol

Jahresabschluss

Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.

Euro-Symbol

Unternehmensnachfolge

Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.

Dauer des Verzichts auf die Kleinunternehmerregelung

Die Fortführung des Verzichts auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung nach Ablauf von fünf Jahren ist keine erneute Verzichtserklärung und bindet damit auch nicht erneut für fünf Jahre.

Wer auch als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer Umsatzsteuer ausweisen und den Vorsteuerabzug geltend machen will, ist an diese Verzichtserklärung für mindestens fünf Jahre gebunden. Der Bundesfinanzhof hat nun klargestellt, dass diese erstmalige Verzichtserklärung solange weiterwirkt, bis sie vom Unternehmer ausdrücklich widerrufen wird. Der weitere Verzicht nach Ablauf des Fünfjahreszeitraums ist daher keine erneute Verzichtserklärung, die erneut eine fünfjährige Bindung auslösen würde, sondern nur eine Fortführung des erstmaligen Verzichts. Selbst ein vorübergehendes Überschreiten der Kleinunternehmer-Umsatzgrenze ist weder ein Widerruf des Verzichts noch erledigt es die ursprüngliche Verzichtserklärung in sonstiger Weise. Nach Ablauf der erstmaligen Fünfjahresfrist ist der Widerruf des Verzichts und die Anwendung der Kleinunternehmerregelung somit jederzeit möglich.

 
[mmk]
 
stbf-plen 2024-04-18 wid-43 drtm-bns 2024-04-18