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Steuerberatung

Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.

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Finanzbuchhaltung

Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.

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Wirtschaftsberatung

Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.

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Jahresabschluss

Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.

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Unternehmensnachfolge

Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.

Vorsteuerabzug bei der Einfuhrumsatzsteuer

Der Vorsteuerabzugszeitpunkt von Einfuhrumsatzsteuer richtet sich nach dem umsatzsteuerlichen Lieferzeitpunkt und nicht nach vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Beteiligten.

Beim Vorsteuerabzug der Einfuhrumsatzsteuer für Gegenstände, die für das Unternehmen eingeführt worden sind, richtet sich der Zeitpunkt der Lieferung nach der umsatzsteuerlichen Ortsbestimmung. Dies gilt auch bei einem Reihengeschäft. Das Bundesfinanzministerium hat eine entsprechende Änderung in den Umsatzsteuer-Anwendungserlass aufgenommen und damit klargestellt, dass die der Lieferung zu Grunde gelegten Lieferklauseln (z.B. Incoterms) als zivilrechtliche Verpflichtungen für die Bestimmung des Lieferzeitpunkts keine Rolle spielen.

 
[mmk]
 
stbf-plen 2024-04-25 wid-43 drtm-bns 2024-04-25