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Steuerberatung

Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.

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Finanzbuchhaltung

Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.

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Wirtschaftsberatung

Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.

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Jahresabschluss

Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.

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Unternehmensnachfolge

Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.

Umsatzsteuerliche Behandlung der Corona-Soforthilfe

Die Corona-Soforthilfe bleibt bei der Umsatzsteuer komplett außen vor und ist daher auch nicht als steuerfreier oder nicht steuerbarer Umsatz zu erklären.

Das Bayerische Landesamt für Steuern weist darauf hin, dass die Corona-Soforthilfen für Unternehmen zwar bei der Einkommen- oder Körperschaftsteuer als Betriebseinnahme zu erfassen sind. Aus umsatzsteuerlicher Sicht handelt es sich aber um echte nichtsteuerbare Zuschüsse, die weder in den Umsatzsteuer-Voranmeldungen noch in den Umsatzsteuer-Jahreserklärungen als steuerfreie oder nicht steuerbare Umsätze anzugeben sind. Fehleintragungen in den Erklärungsvordrucken führen zu unnötigen Rückfragen seitens des Finanzamts und damit zu zeitlichen Verzögerungen bei der Bearbeitung der Umsatzsteuer-Voranmeldungen sowie der Erstattung angemeldeter Vorsteuerguthaben. Für die anderen finanziellen Unterstützungsangebote von Bund und Ländern (Darlehensprogramme, Bürgschaftsprogramme etc.) ist die steuerliche Behandlung dagegen im Einzelfall zu prüfen, da diese steuerlich teilweise anders zu bewerten sind.

 
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