
Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.
Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.
Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.
Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.
Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.
Immobilienverkäufe sind normalerweise von der Umsatzsteuer befreit (steuerfreie Grundstückslieferung). Unternehmer können aber beim Verkauf an ein anderes Unternehmen auf die Steuerbefreiung verzichten. Während der Verzicht auf die Steuerbefreiung zwingend im notariellen Kaufvertrag zu erklären ist, sieht das Gesetz für den Widerruf des Verzichts keine Einschränkungen vor. Mit dieser Begründung hat das Finanzgericht Baden-Württemberg festgestellt, dass der im Kaufvertrag erklärte Verzicht nachträglich bis zum Eintritt der materiellen Bestandskraft der Umsatzsteuerfestsetzung rückgängig gemacht werden kann.