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Steuerberatung

Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.

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Finanzbuchhaltung

Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.

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Wirtschaftsberatung

Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.

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Jahresabschluss

Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.

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Unternehmensnachfolge

Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.

Geschäftsveräußerung durch Übereignung des Inventars

Auch der Verkauf des Inventars einer Gaststätte, deren Räume von einem Dritten angemietet sind, kann eine umsatzsteuerfreie Geschäftsveräußerung sein.

Der Verkauf einzelner Wirtschaftsgüter ist eine umsatzsteuerpflichtige Leistung, während eine Geschäftsveräußerung im Ganzen von der Umsatzsteuer befreit ist. Nicht immer ist die Abgrenzung eindeutig, was zu erheblichen steuerlichen Risiken führen kann. Beispielsweise hat der Bundesfinanzhof dem Käufer eines Gaststättenbetriebs den Vorsteuerabzug versagt, weil er der Meinung ist, dass schon die Übertragung des Inventars der Gaststätte eine Geschäftsveräußerung im Ganzen darstellt, auch wenn die für den Betrieb notwendige Immobilie und einzelne Inventargegenstände von einem Dritten angemietet sind. Der Käufer konnte diese Gegenstände weiter anmieten und damit den Betrieb fortführen.

 
[mmk]
 
stbf-plen 2024-03-28 wid-43 drtm-bns 2024-03-28