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Steuerberatung

Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.

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Finanzbuchhaltung

Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.

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Wirtschaftsberatung

Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.

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Jahresabschluss

Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.

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Unternehmensnachfolge

Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.

Anzahlungen für Bauleistungen

Die Finanzverwaltung hat die Vorgaben zur Handhabung von Anzahlungen bei einer Umkehr der Steuerschuldnerschaft ergänzt.

Das Bundesfinanzministerium hat den Umsatzsteuer-Anwendungserlass hinsichtlich der Umkehr der Steuerschuldnerschaft für Bauleistungen geändert. Die Änderung betrifft Anzahlungen auf Bauleistungen, bei denen die Voraussetzungen für die Steuerschuld des Leistungsempfängers im Zeitpunkt der Vereinnahmungen der Anzahlungen noch nicht vorliegen. In diesen Fällen schuldet der leistende Unternehmer die Umsatzsteuer. Erfüllt der Leistungsempfänger im Zeitpunkt der Leistungserbringung die Voraussetzungen als Steuerschuldner, bleibt die bisherige Besteuerung der Anzahlungen beim leistenden Unternehmer bestehen. Diese Änderung ist in allen noch offenen Fällen anzuwenden. Allerdings akzeptiert es das Finanzamt, wenn für bis Ende 2018 geleistete Anzahlungen die bisherige Verfahrensweise angewendet wird.

 
[mmk]
 
stbf-plen 2024-03-29 wid-43 drtm-bns 2024-03-29