
Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.
Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.
Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.
Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.
Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.
Seit der Bundesfinanzhof über die Umkehr der Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen entschieden hat, hängt die Steuerschuldnerschaft nicht mehr vom Anteil der Bauleistungen am Gesamtumsatz des Leistungsempfängers ab. Dass diese Änderung nicht nur Bauträger betrifft, zeigt ein Fall beim Finanzgericht Düsseldorf, das einem selbständigen Malermeister die Erstattung der von ihm seinerzeit abgeführten Umsatzsteuer zugesprochen hat.
Als Unternehmer im Baunebengewerbe hatte der Maler zwangsläufig einen hohen Anteil von Bauleistungen an seinem Gesamtumsatz und wandte die Umkehr der Steuerschuldnerschaft daher auch auf von ihm bezogene Handwerkerleistungen für die Renovierung seiner umsatzsteuerfrei vermieteten Wohnungen an. Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs hat er nun zu Recht die ans Finanzamt abgeführte Umsatzsteuer zurückgefordert, weil die bezogenen Leistungen nicht zur Ausführung weiterer Bauleistungen bestimmt waren.