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Steuerberatung

Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.

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Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.

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Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.

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Jahresabschluss

Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.

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Unternehmensnachfolge

Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.

Saunaleistung als Teil einer Übernachtungsleistung

Ein Hotel mit eigener Sauna kann zwar ein Pauschalangebot für eine Übernachtung mit Saunanutzung machen, muss den Preis für die Saunaleistung aber gesondert ausweisen und mit dem normalen Umsatzsteuersatz ansetzen.

Das Bundesfinanzministerium hat die umsatzsteuerliche Behandlung von Saunaleistungen, die dem normalen Umsatzsteuersatz unterliegen, als Teil einer Übernachtungsleistung geregelt. Werden nach dem 30. Juni 2015 Beherbergungsleistungen, zusammen mit Saunaleistungen zu einem Pauschalpreis erbracht, ist dieser Preis auf die einzelnen Leistungen aufzuteilen. Schätzungsmaßstab kann beispielsweise der kalkulatorische Kostenanteil zuzüglich eines angemessenen Gewinnaufschlags sein. Auch hier gilt die Vereinfachungsregelung für Pauschalangebote, nach der die in einem Pauschalangebot enthaltenen nicht steuerbegünstigten Leistungen in der Rechnung zu einem Sammelposten zusammengefasst und der darauf entfallende Anteil in einem Betrag ausgewiesen werden kann. Diese Vereinfachungsregelung gilt auch für Saunaleistungen, die nach dem 30. Juni 2015 erbracht werden.

 
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stbf-plen 2024-05-04 wid-43 drtm-bns 2024-05-04