
Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.
Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.
Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.
Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.
Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.
Die Oberfinanzdirektion Frankfurt weist darauf hin, dass für zubereiteten Kaffee grundsätzlich der volle Umsatzsteuersatz gilt. Bäckereien, Imbissstände, Tankstellen und andere Betriebe, die zubereiteten Kaffee anbieten, können sich also nicht auf die neue Rechtsprechung zu Restaurationsleistungen berufen. Zwar gilt für die Lieferung von Kaffee und Tee der ermäßigte Steuersatz; das betrifft jedoch lediglich die Lieferung von Kaffeebohnen oder Kaffeepulver. Getränke, und damit auch zubereiteter Kaffee oder Tee, fallen dagegen grundsätzlich unter den Regelsteuersatz. Bei der Lieferung von Milchmischgetränken kann hingegen der ermäßigte Steuersatz zur Anwendung kommen, was beispielsweise bei der Lieferung von Latte Macchiato von Bedeutung sein kann.