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Steuerberatung

Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.

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Finanzbuchhaltung

Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.

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Wirtschaftsberatung

Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.

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Jahresabschluss

Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.

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Unternehmensnachfolge

Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.

Kauf von Forderungen ist keine umsatzsteuerpflichtige Leistung

Auch wenn der Käufer einer Forderung den Verkäufer von Verwaltungs- und Vollstreckungstätigkeiten entlastet, erbringt er damit keine umsatzsteuerpflichtige Leistung an den Verkäufer.

Ein Unternehmer, der ein Portfolio von zahlungsgestörten Forderungen erwirbt, erbringt an den Forderungsverkäufer grundsätzlich selbst dann keine umsatzsteuerpflichtige Leistung, wenn er diesen von der weiteren Verwaltung und Vollstreckung der Forderungen entlastet. Mit diesem Urteil folgt der Bundesfinanzhof einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs und stellt fest, dass die weitere Verwaltung und Vollstreckung der Forderungen nach einem Verkauf nicht mehr im Interesse des Verkäufers, sondern allein im Interesse des Käufers liegt, weshalb hier keine entgeltliche Leistung vorliegt.

 
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stbf-plen 2024-04-30 wid-43 drtm-bns 2024-04-30