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Steuerberatung

Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.

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Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.

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Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.

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Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.

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Unternehmensnachfolge

Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.

Vorsteuerabzug aus Mieten und anderen Dauerleistungen

Eine Bestätigung des Vermieters über die zu zahlende Miete genügt nach Ansicht des Finanzgerichts Saarland für den Vorsteuerabzug aus einer Mietzahlung

Bei Mietverträgen wird die abgerechnete Leistung, also die Vermietung, erst durch die monatlichen Zahlungsaufforderungen oder -belege konkretisiert. Erst damit erhält die vereinbarte Monatsmiete einschließlich dem Umsatzsteuerbetrag die erforderlichen tatsächlichen Ergänzungen, aufgrund derer eine für den Vorsteuerabzug ausreichende Leistungsbeschreibung angenommen werden kann. Allerdings ist es nach Ansicht des Saarländischen Finanzgerichts ernstlich zweifelhaft, ob nicht auch eine Bestätigung des Vermieters über die geschuldete und insgesamt zu zahlende Miete genügen kann, um die Angaben im Mietvertrag so zu konkretisieren, dass ein Vorsteuerabzug aus der geschuldeten Miete erfolgen kann. Das Gericht hat jedoch die Beschwerde zum Bundesfinanzhof zugelassen, weil zu dieser Frage noch keine höchstrichterliche Rechtsprechung vorliegt.

 
[mmk]
 
stbf-plen 2024-05-15 wid-43 drtm-bns 2024-05-15