
Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.
Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.
Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.
Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.
Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.
Gesetzliche Fristen, die von den Finanzbehörden zu beachten sind, sind nicht wiedereinsetzungsfähig. Das heisst, wenn eine solche Festsetzungsfrist verstrichen ist, kann das Verfahren nicht mehr so gestellt werden, als würde die Frist noch gelten. Zunächst läßt sich die Geltung des Vertrauensschutzes gegen eine Wiedereinsetzung anführen. Der Vertrauensschutz schützt Ihr Vertrauen als Steuerpflichtigem in den Rechtsverkehr und führt dazu, dass ein erloschener Anspruch des Finanzamts aus dem Steuerschuldverhältnis nicht zu Ihren Lasten wieder auflebt. Ebenfalls gegen eine Wiedereinsetzung nach Ablauf der Festsetzungsfrist spricht, dass ein Verschulden des Finanzamts nicht dazu führen kann, dass nach Beginn der Festsetzungsverjährung ein Steuerbescheid zu Ihren Gunsten zu ändern ist.