
Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.
Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.
Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.
Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.
Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.
Grundsätzlich gilt die Festsetzungsfrist als gewahrt, wenn der Bescheid die Behörde rechtzeitig verlassen hat. Ob der Bescheid Ihnen als Adressaten tatsächlich zugeht, spielt keine Rolle. Bei dieser Praxis wird unterstellt, dass der Bescheid an eine Anschrift versandt wurde, die von Ihrem Finanzamt nach dem Inhalt der Steuerakten als zutreffend angesehen werden konnte. Nach Meinung des Bundesfinanzhofs kann davon nicht mehr ausgegangen werden, wenn der letzte Gebrauch einer aus den Steuerakten hervorgehenden Anschrift mehr als zehn Jahre zurückliegt (Aktenzeichen: II R 63/98). In diesem Fall wird die Festsetzungsfrist nicht gewahrt.