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Steuerberatung

Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.

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Finanzbuchhaltung

Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.

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Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.

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Jahresabschluss

Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.

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Unternehmensnachfolge

Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.

Rückzahlung einer verdeckten Gewinnausschüttung

Auch mit einer entsprechenden Klausel im Gesellschaftsvertrag sind verdeckte Gewinnausschüttungen nicht mehr rückgängig zu machen.

Auf der Suche nach Mehrergebnissen stellen Betriebsprüfer vielfach eine verdeckte Gewinnausschüttung fest. Um deren nachteiligen Folgen zu entgehen, sind die Gesellschafter bemüht, eine verdeckte Gewinnausschüttung rückgängig zu machen. Daher enthalten zahlreiche Gesellschaftsverträge eine Satzungsklausel, wonach die Gesellschafter verpflichtet sind, empfangene verdeckte Gewinnausschüttungen an die Gesellschaft zurückzuzahlen. Diese Rückzahlungsverpflichtung führt jedoch nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs nicht zu einer Rückgängigmachung der verdeckten Gewinnausschüttung. Es handelt sich um eine Einlageverpflichtung des Gesellschafters, die ohne Auswirkungen auf die Gewinnsituation der Gesellschaft bleibt.

Fordert die Gesellschaft auch Zinsen aus der Rückzahlungsverpflichtung, so können diese nach einer neueren BFH-Entscheidung als Werbungskosten von dem Gesellschafter geltend gemacht werden.

 
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