Dollar-Symbol

Steuerberatung

Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.

Paragraphen-Symbol

Finanzbuchhaltung

Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.

Kalender-Symbol

Wirtschaftsberatung

Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.

Mathematisches Summen-Symbol

Jahresabschluss

Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.

Euro-Symbol

Unternehmensnachfolge

Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.

Verlängerung der Zahlungsfrist

Die Zahlungsfrist für die Grunderwerbsteuer kann von Ihrem Finanzamt verlängert werden.

Die Grunderwerbsteuer wird grundsätzlich einen Monat nach der Bekanntgabe des Steuerbescheids fällig. Ihr Finanzamt darf allerdings von dieser Zahlungsfrist abweichen und kann Ihnen schon im Bescheid eine längere Zahlungsfrist setzen.

Wird diese Zahlungsfrist jedoch anschließend verlängert, müssen Sie von dieser Verlängerung schriftlich unterrichtet werden. Eine lediglich "interne" Fristverlängerung, über die Sie nicht informiert werden, ist nicht statthaft. Eine längere Zahlungsfrist bewirkt folgendes:

Bis zum neuen Fälligkeitstag entstehen weder Säumniszuschläge noch Stundungszinsen.

Die Zuständigkeitsgrenzen für Stundungen gelten nicht.

Das Finanzamt muss die Unbedenklichkeitsbescheinigung nicht erteilen.

Eine längere Zahlungsfrist kommt insbesondere dann in Betracht, wenn Sie Ihren Wohnsitz im Ausland haben oder sich die Auszahlung von eingeplanten Finanzierungsmitteln unvorhersehbar verzögert.

 
[mmk]
 
stbf-plen 2024-04-19 wid-59 drtm-bns 2024-04-19