Dollar-Symbol

Steuerberatung

Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.

Paragraphen-Symbol

Finanzbuchhaltung

Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.

Kalender-Symbol

Wirtschaftsberatung

Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.

Mathematisches Summen-Symbol

Jahresabschluss

Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.

Euro-Symbol

Unternehmensnachfolge

Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.

325-Euro-Falle

Löhne für Aushilfskräfte können zu einer Falle bei Sozialversicherungsbeiträgen werden.

Zahlen Sie Ihren 325-Euro-Kräften monatlich den vollen Betrag aus, so können Sie eine böse Überraschung erleben. Stellt nämlich der Prüfer des Sozialversicherungsträgers fest, dass Sie Ihren anderen Mitarbeitern Weihnachts- und Urlaubsgeld zahlen, nicht aber Ihren Aushilfen, so werden die Prüfer die Auffassung vertreten, dass die Aushilfen hierauf einen Anspruch haben. Das folgt aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz.

Es kommt hinsichtlich der Sozialversicherungspflicht nicht darauf an, ob die Zahlungen erfolgen. Sozialversicherungsbeiträge entstehen kraft Gesetzes, nicht kraft Vereinbarung. Die Folge ist, es fallen zusätzliche Sozialversicherungsbeiträge an, auch mit der Lohnsteuerfreiheit kann es dann vorbei sein. Es besteht nur eine Korrekturmöglichkeit: Die Aushilfen nehmen unbezahlten Urlaub. Diesen müssen die Aushilfen schriftlich beantragen. Das Urlaubsgesuch sollten Sie zur Personalakte nehmen.

 
[mmk]
 
stbf-plen 2024-04-19 wid-59 drtm-bns 2024-04-19