
Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.
Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.
Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.
Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.
Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.
Das Finanzamt muss bei verjährungsbedrohten Steuerfestsetzungen nachweisen können, dass es den Brief mit dem Steuerbescheid bei der Post aufgegeben hat. Im Steuerrecht gibt es keine Abgangsvermutung. Auch auf einen Anscheinsbeweis nach dem Schema, dass die Abgabe bei der Poststelle der Behörde dafür sorgt, dass ein Bescheid zeitnah versendet wird, kann sich das Finanzamt nicht berufen. Das allein heißt nämlich nicht, dass die Briefe auch tatsächlich bei der Post aufgegeben worden sind. Vielmehr muss das Finanzamt bei Briefen mit Frist- und Verjährungsproblematik die rechtzeitige Aufgabe zur Post durch eine geeignete Dokumentation, beispielsweise durch eine Aktennotiz, nachweisen können.