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Steuerberatung

Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.

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Finanzbuchhaltung

Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.

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Wirtschaftsberatung

Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.

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Jahresabschluss

Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.

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Unternehmensnachfolge

Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.

Lese- und Rechtschreibschwäche als außergewöhnliche Belastung

Therapiekosten für die Behandlung einer Lese- und Rechtschreibschwäche werden nur mit vorherigem amtsärztlichen Attest als außergewöhnliche Belastung anerkannt.

Der Bundesfinanzhof hat seine bisherige Rechtsprechung bestätigt, dass Aufwendungen für die Behandlung einer Lese- und Rechtschreibschwäche nur dann als außergewöhnliche Belastung berücksichtigungsfähig sind, wenn ein vor Beginn der Behandlung ausgestelltes amtsärztliches Gutachten über deren Notwendigkeit vorgelegt wird. Ein nachträglich eingeholtes amtsärztliches Gutachten ist nicht ausreichend: Bereits vor Beginn der Behandlung muss der Nachweis erbracht sein, dass die Lese- und Rechtschreibschwäche Krankheitswert hat und eine Therapie erfordert.

 
[mmk]
 
stbf-plen 2024-05-03 wid-59 drtm-bns 2024-05-03