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Steuerberatung

Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.

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Finanzbuchhaltung

Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.

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Wirtschaftsberatung

Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.

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Jahresabschluss

Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.

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Unternehmensnachfolge

Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.

Keine Akteneinsicht im Verwaltungsverfahren

Anders als im Finanzgerichtsverfahren besteht im normalen Besteuerungsverfahren kein Recht auf Akteneinsicht.

Das Finanzministerium des Saarlandes hat eine Verfügung der Oberfinanzdirektion Koblenz übernommen und ausgeführt, dass den Beteiligten in einem Verwaltungsverfahren in Steuersachen einschließlich des außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahrens kein Recht auf Akteneinsicht zusteht. Damit besteht ein gravierender Unterschied zum Finanzgerichtsprozess, in dem die Beteiligten einen Rechtsanspruch auf Einsicht in die dem Gericht vorliegenden Akten haben. Im Verwaltungsverfahren liegt es ausschließlich im Ermessen der Finanzverwaltung, ob Ihnen Akteneinsicht gewährt wird. Dieses Ermessen muss pflichtgemäß ausgeübt werden, Willkürakte sind nicht möglich. Die Ablehnung eines Gesuchs auf Akteneinsicht kann mit dem Einspruch angefochten werden.

 
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stbf-plen 2024-05-03 wid-59 drtm-bns 2024-05-03