
Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.
Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.
Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.
Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.
Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.
Das Finanzamt muss auch eine Steuererstattung nach § 11 Abs. 2 Außensteuergesetz (in alter Fassung) verzinsen, meint das Finanzgericht Düsseldorf, da auch hier die gesetzliche Zinspflicht ausgelöst wird. Denn auch hier handelt es sich um eine Steuerfestsetzung im Sinne der zinsrechtlichen Vorschriften, nicht um eine Steuervergütung. Der Erstattungsbetrag ist auch dann als festgesetzte Steuer zu verzinsen, wenn seine Festsetzung außerhalb der turnusmäßigen Körperschaftsteuerveranlagung durch besonderen Bescheid erfolgt. Der Erstattungsbetrag bildet als Unterschiedsbetrag die Bemessungsgrundlage für die Verzinsung.