Dollar-Symbol

Steuerberatung

Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.

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Finanzbuchhaltung

Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.

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Wirtschaftsberatung

Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.

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Jahresabschluss

Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.

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Unternehmensnachfolge

Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.

Bonuszahlungen einer gesetzlichen Krankenkasse

Bonuszahlungen einer gesetzlichen Krankenkasse sind Beitragsrückerstattungen, die die abzugsfähigen Sonderausgaben mindern.

Die Landesfinanzdirektion Thüringen weist darauf hin, dass es sich bei Bonuszahlungen, die eine gesetzliche Krankenkasse Ihnen für gesundheitsbewusstes Verhalten zahlt, nicht um Leistungen aus einer Krankenversicherung handelt, da die Bonuszahlungen keine Versicherungsleistung darstellen. Die Bonuszahlungen mindern ebenso wie Beitragsrückerstattungen in der privaten Krankenversicherung im Jahr der Zahlung durch die Krankenkasse den von Ihnen in diesem Jahr geleisteten Krankenversicherungsbeitrag. Somit können Sie nur den im Ergebnis entsprechend geminderten Versicherungsbeitrag als Krankenversicherungsbeitrag im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen ansetzen.

 
[mmk]
 
stbf-plen 2024-04-27 wid-59 drtm-bns 2024-04-27