
Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.
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Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.
Im März hat das Bundesfinanzministerium (BMF) mit einem Schreiben den Bestand von ca. 3.500 gültigen BMF-Schreiben aus dem Zeitraum von 1980 bis 2004 gejätet und eine Positivliste der BMF-Schreiben veröffentlicht, die über den 31. Dezember 2004 hinaus Gültigkeit behalten sollen.
Schon zwei Jahre zuvor hatte das BMF ein ähnliches Schreiben veröffentlicht, das die meisten BMF-Schreiben aus der Zeit vor 1980 für obsolet erklärte. Doch was eigentlich das deutsche Steuerrecht tatsächlich hätte übersichtlicher machen können, hat eher den Charakter eines Schildbürgerstreichs.
Denn anders als die erste Positivliste enthält das neue Schreiben den Zusatz: "Die Aufhebung der BMF-Schreiben bedeutet keine Aufgabe der bisherigen Rechtsauffassung der Verwaltung, sondern dient der Bereinigung der Weisungslage." Das BMF setzt also viele seiner eigenen Schreiben außer Kraft, stellt aber gleichzeitig fest, dass deren Inhalt weiterhin Gültigkeit haben soll.