
Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.
Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.
Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.
Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.
Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.
Ein Steuerbescheid kann nachträglich nicht zu Lasten des Steuerpflichtigen geändert werden, wenn die neu ermittelte Tatsache bereits vor seinem Erlass hätte festgestellt werden können und müssen. In diesem Fall ist die Finanzverwaltung nach Ansicht des Finanzgerichts München durch den Grundsatz von Treu und Glaube gehindert, eine nachträgliche Abänderung durchzuführen. Hat sie Zweifel an einem Sachverhalt, so müsste dies nach der Urteilsbegründung weitergehende Ermittlungen der Finanzbehörde auslösen; unterbleiben diese, kann im Nachhinein keine Änderung zu Lasten des Steuerpflichtigen erfolgen.