
Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.
Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.
Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.
Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.
Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.
Der Bundestag hat jetzt eine Haftungsbegrenzung für ehrenamtliche Vereins- und Stiftungsvorstände beschlossen. Das Gesetz sieht vor, dass Vorstandsmitglieder, die unentgeltlich tätig sind oder lediglich eine Vergütung von höchstens 500 Euro im Jahr erhalten, für ihre Vorstandstätigkeit nur noch bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haften. Allerdings gilt diese Haftungsbegrenzung nur im Zivilrecht, nicht für die steuerliche Haftung für falsche Spendenbescheinigungen. Und es gibt noch eine Einschränkung: Schädigt das Vorstandsmitglied während seiner Tätigkeit nicht den Verein oder dessen Mitglieder, sondern Dritte, wird die Haftung gegenüber dem Dritten nicht beschränkt. Allerdings muss der Verein das Vorstandsmitglied von der Haftung gegenüber dem Dritten freistellen, falls das Vorstandsmitglied nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat. Eine weitere Gesetzesänderung macht jetzt die elektronische Anmeldung zum Vereinsregister möglich.