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Einspruchsentscheidung per Computerfax ist unwirksam

Das Finanzgericht Köln meint, dass ein Computerfax als elektronischer Verwaltungsakt gilt, der ohne qualifizierte Signatur unwirksam ist.

Damit das Finanzamt ein per Computer versendetes Fax als Rechnung anerkennt, muss es mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein. Angesichts der heutigen Faxtechnik ist das eine etwas weltfremde Anforderung, die in etwas anderer Form nun zur Abwechslung mal dem Finanzamt auf den Fuß gefallen ist: Versendet nämlich das Finanzamt eine Einspruchsentscheidung per Computerfax ohne qualifizierte Signatur, ist die Bekanntgabe der Entscheidung unwirksam und setzt damit nicht den Lauf der Klagefrist in Gang, meint das Finanzgericht Köln. Ob der Steuerzahler das Fax nun erhalten hat oder nicht, spielt dann gar keine Rolle mehr. Das Gericht hat allerdings die Revision beim Bundesfinanzhof zugelassen, weil in der Rechtsprechung bisher nicht abschließend geklärt ist, ob ein Computerfax überhaupt ein elektronisches Dokument ist, das eine qualifizierte elektronische Signatur erfordert.

 
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stbf-plen 2024-05-15 wid-59 drtm-bns 2024-05-15