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Länder halten an Härtefallregelungen für Kassenumrüstung fest

Die meisten Bundesländer wollen weiterhin eine Verlängerung der Nichtbeanstandungsfrist für die TSE-Umrüstung von Kassen bis zum 31. März 2021 gewähren, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Auf die Verlängerung der Nichtbeanstandungsfrist für eine verspätete Umrüstung der Kassen mit einer TSE durch die Bundesländer hat das Bundesfinanzministerium mit Ablehnung reagiert und seine Deadline am 30. September 2020 bekräftigt. Daraufhin haben die Länder erklärt, auch weiterhin an ihren Härtefallregelungen mit einer Fristverlängerung bis zum 31. März 2021 unter bestimmten Voraussetzungen festhalten zu wollen, um eine Vielzahl von Einzelanträgen zu vermeiden. Mehrere Bundesländer haben dabei auch erklärt, dass ihre Härtefallregelung im Einklang mit der Verwaltungsanweisung des Bundesfinanzministeriums stünde. Es ist zu hoffen, dass dies das letzte Kapitel im unrühmlichen Streit zwischen Bund und Ländern ist, der auf dem Rücken der Corona-geplagten Dienstleister und Einzelhändler ausgetragen wurde.

 
[mmk]
 
stbf-plen 2024-03-29 wid-59 drtm-bns 2024-03-29