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Steuerberatung

Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.

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Finanzbuchhaltung

Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.

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Wirtschaftsberatung

Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.

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Jahresabschluss

Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.

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Unternehmensnachfolge

Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.

Schätzungsbescheid ohne Vorbehalt der Nachprüfung

Das Finanzamt muss nicht gesondert darauf hinweisen, wenn ein Schätzungsbescheid ohne Vorbehalt der Nachprüfung ergeht.

Wenn das Finanzamt einen Schätzungsbescheid erlässt, steht dieser regelmäßig unter dem Vorbehalt der Nachprüfung. Damit ist eine Änderung durch Abgabe der Steuererklärung so lange möglich, bis der Vorbehalt vom Finanzamt aufgehoben wird oder die Festsetzungsverjährung abläuft. Das Finanzamt ist jedoch nicht verpflichtet, Schätzungsbescheide unter den Vorbehalt der Nachprüfung zu stellen und muss bei Fehlen des Vorbehalts auch nicht gesondert in der Rechtsbehelfsbelehrung darauf hinweisen, hat das Finanzgericht Bremen festgestellt. In diesem Fall bleibt nur die einmonatige Einspruchsfrist, danach wird der Bescheid bestandskräftig.

 
[mmk]
 
stbf-plen 2024-04-19 wid-59 drtm-bns 2024-04-19