Dollar-Symbol

Steuerberatung

Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.

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Finanzbuchhaltung

Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.

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Wirtschaftsberatung

Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.

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Jahresabschluss

Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.

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Unternehmensnachfolge

Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.

Kfz-Steuerbefreiung für Krankentransportfahrzeuge

Die Befreiung von der Kfz-Steuer gilt nur für Fahrzeuge, die ausschließlich zum Transport kranker und nicht lediglich gehbehinderter Personen eingesetzt werden.

Fahrzeuge, die ausschließlich im Rettungsdienst oder zur Krankenbeförderung verwendet werden, sind von der Kfz-Steuer befreit, sofern sie für den Einsatzzweck angepasst und äußerlich entsprechend gekennzeichnet sind. Ein Krankentransportunternehmen kann die Steuerbefreiung aber nur dann in Anspruch nehmen, wenn ausschließlich kranke Personen transportiert werden. Es genügt laut einem Urteil des Bundesfinanzhofs nicht, wenn die jeweilige Person gehbehindert ist, denn die Begriffe "Behinderung" und "Krankheit" seien nicht deckungsgleich.

 
[mmk]
 
stbf-plen 2024-03-29 wid-59 drtm-bns 2024-03-29