
Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.
Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.
Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.
Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.
Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.
Wenn nicht sicher absehbar ist, ob eine Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird oder dauerhaft zu Verlusten führt und damit steuerlich als Liebhaberei gilt, erlässt das Finanzamt oft vorläufige Steuerbescheide und behält sich vor, diese später noch zu ändern. Ein vorläufiger Bescheid hemmt zwar den Ablauf der normalen Festsetzungsverjährung, allerdings endet die Festsetzungsfrist ein Jahr nachdem die Ungewissheit beseitigt ist und das Finanzamt davon erfährt. Daher ist nach Ansicht des Finanzgerichts Münster die Änderung von vorläufigen Steuerbescheiden zulasten des Steuerzahlers nicht mehr möglich, wenn alle für die Beurteilung notwendigen Tatsachen bereits seit mehreren Jahren festgestanden haben. Im Streitfall ging es um die Beurteilung der Vermietung einer Ferienwohnung als Liebhaberei.