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Steuerberatung

Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.

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Finanzbuchhaltung

Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.

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Wirtschaftsberatung

Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.

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Jahresabschluss

Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.

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Unternehmensnachfolge

Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.

Fristwahrende Abgabe bei einem unzuständigen Finanzamt

Ein Einspruch oder eine Steuererklärung kann auch bei einem unzuständigen Finanzamt unter bestimmten Voraussetzungen fristwahrend abgegeben werden.

Eine Steuererklärung oder ein Einspruch kann auch bei einem unzuständigen Finanzamt fristwahrend eingeworfen werden. Weil es keine gesetzliche Vorgabe gibt, dass eine Steuererklärung beim zuständigen Finanzamt eingehen muss, hält das Finanzgericht Köln den Einwurf der Steuererklärung auch bei einem unzuständigen Finanzamt grundsätzlich für fristwahrend. Etwas restriktiver ist das Finanzgericht Baden-Württemberg, das einen beim falschen Finanzamt eingeworfenen Einspruch immerhin dann als fristwahrend ansieht, wenn er noch am letzten Tag der Frist vom unzuständigen ans zuständige Finanzamt abgesandt wird. Gegen beide Urteile hat die Finanzverwaltung Revision eingelegt.

 
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stbf-plen 2024-03-29 wid-59 drtm-bns 2024-03-29