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Steuerberatung

Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.

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Finanzbuchhaltung

Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.

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Wirtschaftsberatung

Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.

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Jahresabschluss

Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.

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Unternehmensnachfolge

Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.

Poststreik keine Entschuldigung für Fristversäumnisse

Ist ein Einspruch oder ein anderes fristgebundenes Schreiben beim Finanzamt wegen des Poststreiks zu spät eingegangen, trägt der Steuerzahler dafür selbst die Verantwortung.

Kommt ein Steuerbescheid wegen des - inzwischen beendeten - Poststreiks später als normal an, läuft auch die Einspruchsfrist erst ab dem Tag der Zustellung. Für Schreiben ans Finanzamt ist der Poststreik aber keine Entschuldigung für eine Fristversäumnis. Das Landesamt für Steuern in Rheinland-Pfalz weist darauf hin, dass es den Steuerzahlern zumutbar ist, in einer solchen Ausnahmesituation auf sicherere Übermittlungswege zurückzugreifen.

 
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stbf-plen 2024-04-25 wid-59 drtm-bns 2024-04-25