
Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.
Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.
Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.
Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.
Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.
Auch wenn eine Leistung bereits der Umsatzsteuer unterliegt, dürfen die Kommunen darauf zusätzlich eine Vergnügungssteuer erheben. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde eines Glücksspielanbieters zurückgewiesen, der wissen wollte, ob die Erhebung einer Vergnügungssteuer mit der Mehrwertsteuersystemrichtlinie der EU vereinbar ist. Die Vergnügungssteuer habe nicht den Charakter einer Umsatzsteuer und verstoße damit auch nicht gegen ein in der Richtlinie verankertes Kumulierungsverbot, meint das Gericht.