
Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.
Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.
Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.
Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.
Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.
Seit 2007 gilt die Regel, dass Scheckzahlungen an das Finanzamt erst drei Tage nach Eingang des Schecks beim Finanzamt als entrichtet gelten. Dass es bei dieser Regel keine Gnade gibt, musste sich ein Unternehmen vom Bundesfinanzhof bescheinigen lassen. Das Unternehmen hatte die Umsatzsteuervoranmeldung in Höhe von 860 Euro per Scheck zwei Tage vor Fälligkeit ausgeglichen. Der Betrag wurde dem Finanzamt zwar rechtzeitig zum 10. des Monats gutgeschrieben, das Finanzamt setzte aber trotzdem einen Säumniszuschlag von 8,50 Euro fest, weil die Zahlung erst als zum 11. entrichtet gelte. Der Bundesfinanzhof hat gegen diese fiktive Säumnis keine verfassungsrechtlichen Bedenken und hält den Säumniszuschlag damit für korrekt. Scheckzahlungen müssen also grundsätzlich drei Tage vorher beim Finanzamt eingehen, auf das Datum der Gutschrift kommt es nicht an.