
Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.
Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.
Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.
Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.
Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.
Ein emeritierter Universitätsprofessor für katholisches Kirchenrecht, erklärte gegenüber dem Standesamt seinen Austritt aus der Kirche mit den Worten "römisch-katholisch, Körperschaft des öffentlichen Rechts". Er wollte damit letztlich nur die Kirchensteuer umgehen, die der Kirche als Körperschaft des öffentlichen Rechts zusteht, sah sich aber weiter als Mitglied der Glaubensgemeinschaft.
Das Erzbistum Freiburg vertrat dagegen die Auffassung, dass ein solcher Zusatz, der nur den Austritt aus der Körperschaft Kirche impliziert, unzulässig ist. Vom Bundesverwaltungsgericht hat das Erzbistum jetzt Recht bekommen und der Kirchensteuerrebell ist mit seinem Ansinnen gescheitert. Es bleibt also dabei: Wer aus der Kirche austritt, um keine Kirchensteuer mehr zu bezahlen, ist auch nicht länger Mitglied der Glaubensgemeinschaft.