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Steuerberatung

Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.

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Finanzbuchhaltung

Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.

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Wirtschaftsberatung

Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.

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Jahresabschluss

Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.

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Unternehmensnachfolge

Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.

Praxisgebühr nicht als Sonderausgabe abziehbar

Weil die Praxisgebühr eine Selbstbeteiligung und nicht Teil des Versicherungsbeitrags ist, kann sie nicht wie der Krankenversicherungsbeitrag selbst als Sonderausgabe abgezogen werden.

Die Praxisgebühr kann nicht als Sonderausgabe abgezogen werden, weil sie nicht Teil der Krankenversicherungskosten ist. Zu den Krankenversicherungskosten zählt der Bundesfinanzhof nämlich nur die Kosten, die im Zusammenhang mit der Erlangung des Versicherungsschutzes stehen, also letztlich der Vorsorge dienen. Die Praxisgebühr sei dagegen eine Form der Selbstbeteiligung, weil der Versicherungsschutz unabhängig von der Praxisgebühr gewährt wird.

 
[mmk]
 
stbf-plen 2024-04-23 wid-59 drtm-bns 2024-04-23