
Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.
Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.
Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.
Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.
Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.
Die Restschuldbefreiung im Rahmen einer Privatinsolvenz gilt auch für die vom Finanzamt festgesetzten Hinterziehungszinsen. Die Zinsen sind nämlich nach Ansicht des Bundesfinanzhofs keine Verbindlichkeiten aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung im Sinne der entsprechenden Vorschrift in der Insolvenzordnung und damit auch nicht von der Restschuldbefreiung ausgeschlossen.