
Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.
Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.
Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.
Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.
Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.
Die Kündigung des Gesellschaftsvertrages durch den Kommanditisten führt nicht zum Wegfall seiner Einlageverpflichtung. Der Anspruch der Gesellschaft auf Zahlung der Einlage bleibt trotz wirksamer Kündigung und dem dadurch bewirkten Ausscheiden des Kommanditisten bestehen. Allerdings kann dieser Anspruch nicht mehr isoliert geltend gemacht und durchgesetzt werden. Vielmehr stellt er nur einen unselbständigen Rechnungsposten bei der Ermittlung der Abfindung für den ausscheidenden Kommanditisten dar. Für die Ermittlung des Abfindungsanspruchs gelten dieselben Grundsätze wie für die Berechnung des Auseinandersetzungsanspruchs bei Auflösung der Gesellschaft. Für diese Berechnung ist allgemein anerkannt, dass die auf dem Gesellschaftsverhältnis beruhenden Ansprüche nur im Rahmen einer abschließenden Auseinandersetzungsrechnung berücksichtigt werden. Genauso ist also auch beim Abfindungsanspruch des ausscheidenden Kommanditisten zu verfahren.