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Steuerberatung

Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.

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Finanzbuchhaltung

Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.

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Wirtschaftsberatung

Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.

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Jahresabschluss

Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.

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Unternehmensnachfolge

Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.

Bilanzberichtigung nur durch den Steuerpflichtigen

Eine Bilanzberichtigung darf nur durch den Steuerpflichtigen selbst erfolgen.

Sofern eine Bilanzberichtigung notwendig ist, darf diese grundsätzlich nur vom Steuerpflichtigen selbst vorgenommen werden. Das Finanzamt verfügt über keine Berechtigung. Ausnahmsweise kann in Einzelfällen die Verpflichtung für das Finanzamt bestehen, eine Bilanzberichtigung vorzunehmen. Eine solche Verpflichtung kann sich entweder aus einem rechtskräftigen Urteil ergeben oder aus den Grundsätzen von Treu und Glauben hergeleitet werden.

Sofern das Finanzamt fehlerhaft von der Bilanz des Steuerpflichtigen abweicht, kann dieser Fehler nicht in einem späteren Voranmeldungszeitraum korrigiert werden. Eine Korrektur kann nur in demselben Jahr erfolgen. Ob eine Korrektur zulässig ist, entscheidet sich nach den Regelungen der Abgabenordnung. Ob die Korrektur zugunsten oder zuungunsten des Steuerpflichtigen erfolgt, spielt dabei keine Rolle.

 
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stbf-plen 2025-05-03 wid-45 drtm-bns 2025-05-03