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Steuerberatung

Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.

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Finanzbuchhaltung

Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.

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Wirtschaftsberatung

Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.

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Jahresabschluss

Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.

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Unternehmensnachfolge

Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.

Besteuerung der Gewinnanteile stiller Gesellschafter

Die Gewinnanteile eines stillen Gesellschafters sind nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig, wenn die Einlage vom Unternehmer für private Zwecke verwendet wurde.

Die Gewinnanteile stiller Gesellschafter sind in der Regel als Betriebsausgaben steuerlich abzugsfähig. Dies gilt nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs aber nicht, wenn die Einlage des stillen Gesellschafters vom Unternehmer privat verwendet worden ist. Die Aufwendungen für die Fremdfinanzierung einer Entnahme sind keine Betriebsausgaben, und wirtschaftlich ist die Vermögenseinlage des stillen Gesellschafters ein Kredit.

Damit ist die Rechtslage nicht anders als bei Darlehen, bei denen es auch darauf ankommt, ob der Darlehensbetrag betrieblich oder privat verwandt worden ist. Bei einer privaten Verwendung kommt ein Abzug der Darlehenszinsen als Schuldzinsen nicht in Betracht.

 
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