
Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.
Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.
Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.
Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.
Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.
Das Niedersächsische Finanzgericht hat am 21. April 2004 dem Bundesverfassungsgericht die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob die Vorschriften des Gewerbesteuergesetzes zur Gewerbeertragsteuer verfassungswidrig sind. In zwei Entscheidungen vom 24. Februar und 15. März 2005 hat der Bundesfinanzhof zum Ausdruck gebracht, dass er nicht von einem Erfolg dieses Vorlagebeschlusses ausgeht und selbst von der Verfassungsmäßigkeit der Gewerbesteuer überzeugt ist. Und sollte das Verfahren Erfolg haben, so ist keine Entscheidung mit Rückwirkung zu erwarten. Weder eine Aussetzung eines Klageverfahrens, noch eine eigene Vorlage an das Bundesverfassungsgericht kommen daher für den Bundesfinanzhof in Frage.