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Steuerberatung

Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.

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Finanzbuchhaltung

Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.

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Wirtschaftsberatung

Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.

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Jahresabschluss

Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.

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Unternehmensnachfolge

Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.

Abzinsung von Verbindlichkeiten und Rückstellungen

Das Bundesfinanzministerium hat Regeln zur Abzinsung von Verbindlichkeiten und Rückstellungen veröffentlicht.

Das Bundesfinanzministerium hat ein Schreiben über die Abzinsung von Verbindlichkeiten und Rückstellungen herausgegeben. Demnach müssen Sie Verbindlichkeiten und Rückstellungen mit einem Zinssatz von 5,5 % abzinsen. Davon ausgenommen sind Verbindlichkeiten und Rückstellungen, deren Laufzeiten am Bilanzstichtag weniger als 12 Monate betragen, die verzinslich sind oder auf einer Anzahlung oder Vorausleistung beruhen.

Die voraussichtliche Restlaufzeit einer Rückstellung für eine ungewisse Verpflichtung ist nach den Umständen des Einzelfalls zu schätzen. Sind mehrere Teilbeträge zu entrichten, ist die Rückstellung entsprechend aufzuteilen. Bei Sachleistungsverpflichtungen (Garantie- und Gewährleistungsverpflichtungen) ist auf den voraussichtlichen Erfüllungszeitpunkt abzustellen.

Verpflichtungen, die im laufenden Geschäftsbetrieb entstehen, zum Beispiel eine Rekultivationsverpflichtung, sind ratierlich anzusammeln und entsprechend abzuzinsen. Die Berechnung hat tagegenau zu erfolgen. Das Kalenderjahr wird mit 360 Tagen, jeder volle Monat mit 30 Tagen gerechnet. Steuerschulden sind nicht abzuzinsen, da diese nach dem Gesetz verzinst werden.

 
[mmk]
 
stbf-plen 2024-05-14 wid-45 drtm-bns 2024-05-14