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Steuerberatung

Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.

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Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.

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Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.

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Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.

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Unternehmensnachfolge

Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.

Avalgebühr gehört nicht zu den Dauerschuldzinsen

Da eine Avalgebühr nicht für die Kapitalüberlassung gezahlt wird, gehört sie nicht zu den Dauerschuldzinsen.

Der Unternehmer hatte ein Darlehen aufgenommen, welches als Dauerschuld behandelt wurde, daher wurde die Hälfte der Zinsen zur Berechnung der Gewerbesteuer dem Gewinn hinzugerechnet. Das Darlehen war durch eine Ausfallbürgschaft einer Bürgschaftsbank abgesichert. Hierfür musste das Unternehmen jährlich eine Bürgschaftsgebühr entrichten. Das Finanzamt wollte die Avalgebühr den Dauerschuldzinsen hinzurechnen. Das Finanzgericht München entschied jedoch, dass eine Avalgebühr nicht als Dauerschuldzinsen behandelt werden kann. Eine Avalgebühr ist kein Entgelt für eine Kapitalüberlassung, sie wird für die Sicherung des Darlehens gezahlt. Zudem wird die Avalgebühr nicht an den Kreditgeber, sondern an einen Dritten gezahlt. Diese Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

 
[mmk]
 
stbf-plen 2024-05-04 wid-45 drtm-bns 2024-05-04