
Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.
Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.
Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.
Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.
Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.
1995 hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass der Staat von seinen Bürgern nicht mehr als die Hälfte des Einkommens als Steuern verlangen dürfe. Dabei sind alle Steuern, einschließlich einer Vermögensteuer, zusammenzurechnen, die in einem Jahr zu zahlen sind. Jetzt hat das Bundesverfassungsgericht diese Rechtsprechung vorsichtig korrigiert. Der Staat darf seinen Bürgern auch mehr wegnehmen, wie viel wurde nicht entschieden. Als Grenze gelten der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und die Vermeidung einer Überbelastung. Die Belastung mit Einkommen- und Gewerbesteuer darf also mehr als 50 % des Einkommens betragen.
Das Bundesverfassungsgericht hat offen gelassen, ob danach die Vermögensteuer wieder eingeführt werden kann. Am Ende des Urteils heißt es sibyllinisch: Es könne dahinstehen, ob die sich aus dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ergebende Belastungsobergrenze bei einer Vermögensteuer, die zur Einkommen- und Gewerbesteuer hinzutritt, typischerweise "in der Nähe einer hälftigen Teilung" zu finden ist.