
Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.
Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.
Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.
Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.
Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.
Die Verpflichtung zu wiederkehrenden Erbbauzinsen begründet keine dauernde Last, weil das Erbbaurechtsverhältnis wie ein schuldrechtliches Nutzungsverhältnis und schwebendes Geschäft zu bewerten ist. Für die Gewinnermittlung ist davon auszugehen, dass mit den Erbbauzinsen laufende Leistungen des Grundstückseigentümers abgegolten werden. Entsprechend sind die Erbbauzinsen bei der Ermittlung des Gewerbeertrags nicht zu berücksichtigen. Das Finanzgericht Brandenburg hat sich in einem entsprechenden Urteil auf eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs bezogen, die jedoch zum Einkommensteuerrecht ergangen war. Ob sich diese Entscheidung auf das Gewerbesteuerrecht übertragen lässt, wird sich zeigen: Das Revisionsverfahren vor dem Bundesfinanzhof ist bereits anhängig.