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Steuerberatung

Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.

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Finanzbuchhaltung

Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.

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Wirtschaftsberatung

Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.

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Jahresabschluss

Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.

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Unternehmensnachfolge

Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.

Gewinnerhöhung durch Steuererstattungen

Ein Urteil des Hamburger Finanzgerichts beschäftigt sich mit der bilanziellen Auswirkung der Erstattung von Nachzahlungszinsen und anderen Steuern.

Werden nichtabziehbare Steuern oder Nebenleistungen durch das Finanzamt erstattet, führt dies zu einer Gewinnerhöhung. Diese Gewinnerhöhung ist außerbilanziell abzuziehen. Entsprechendes gilt für die Auflösung von für derartige Steuern und Nebenleistungen gebildeten Rückstellungen. Anders verhält es sich bei abziehbaren Steuern und dafür gebildeten Rücklagen: Nachdem Nachforderungszinsen für die Jahre vor 1999 nach damaliger Rechtslage als Betriebsausgaben abziehbar waren, hat das Finanzgericht Hamburg entschieden, dass die spätere Erstattung der Nachforderungszinsen bzw. die Auflösung entsprechender Rückstellungen zwar zu einer Gewinnerhöhung führt, diese jedoch nicht außerbilanziell abzuziehen ist.

 
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stbf-plen 2024-05-04 wid-45 drtm-bns 2024-05-04