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Steuerberatung

Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.

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Finanzbuchhaltung

Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.

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Wirtschaftsberatung

Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.

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Jahresabschluss

Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.

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Unternehmensnachfolge

Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.

Gewerbesteueranrechnung nur auf festgesetzte Einkommensteuer

Die Anrechnung von Gewerbesteuer ist nur dann möglich, wenn auch Einkommensteuer festgesetzt wird.

Zur Entlastung der Einzelunternehmer und Personengesellschaften von der Gewerbesteuer erfolgt normalerweise eine Anrechnung des 1,8-fachen Gewerbesteuermessbetrags auf die festgesetzte Einkommensteuer. Was passiert aber, wenn zwar Gewerbesteuer, jedoch keine Einkommensteuer festgesetzt wird - beispielsweise, weil es trotz eines Verlustes aufgrund der Hinzurechnungsvorschriften zu einem gewerbesteuerlichen Gewinn kommt? Eine Erstattung ist im Gesetz nicht vorgesehen, und so entschied das Finanzgericht Niedersachsen in solch einem Fall im Sinne des Finanzamts und wies die Klage ab. Jetzt muss der Bundesfinanzhof über diese Frage entscheiden.

 
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stbf-plen 2024-05-04 wid-45 drtm-bns 2024-05-04