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Steuerberatung

Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.

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Finanzbuchhaltung

Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.

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Wirtschaftsberatung

Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.

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Jahresabschluss

Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.

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Unternehmensnachfolge

Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.

Doppelerfassung nicht abziehbarer Schuldzinsen

Nicht abziehbare Schuldzinsen dürfen nicht nochmals als Dauerschuldzinsen bei der Gewerbesteuer den Gewerbeertrag erhöhen.

Bei der Ermittlung des Gewerbeertrags kann es zu einer doppelten Erfassung gewisser Anteile der Schuldzinsen kommen: Einerseits werden wegen der Überentnahmeregelung Anteile der Schuldzinsen dem Gewinn hinzugerechnet, andererseits wird dieser erhöhte Gewinn zur Ermittlung des Gewerbeertrags dann nochmals um 50 % der Dauerschuldzinsen erhöht. Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat nun entschieden, dass Zinsaufwendungen, die bei der Ermittlung des Gewinns nicht abgezogen werden dürfen, dem Gewinn auch nicht hinzuzurechnen sind. Soweit eine konkrete Zuordnung des einkommensteuerlich nicht abziehbaren Teils der Zinsaufwendungen zu den Dauerschuldzinsen nicht möglich ist, kann diese im Wege einer Schätzung erfolgen.

 
[mmk]
 
stbf-plen 2025-05-03 wid-45 drtm-bns 2025-05-03