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Steuerberatung

Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.

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Finanzbuchhaltung

Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.

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Wirtschaftsberatung

Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.

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Jahresabschluss

Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.

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Unternehmensnachfolge

Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.

Rückstellung für EDV-Anpassungen an elektronische Betriebsprüfung

Die Bildung einer Rückstellung für die Anpassung der EDV-Anlage für den Zugriff der Betriebsprüfer auf die elektronische Buchführung ist nicht zulässig.

Das Finanzamt darf im Rahmen einer Betriebsprüfung Einsicht in die gespeicherten Buchhaltungsdaten nehmen und das vorhandene EDV-System zur Prüfung dieser Daten nutzen. Es kann auch verlangen, dass die Daten nach seinen Vorgaben maschinell ausgewertet oder ihm auf einem Datenträger zur Verfügung gestellt werden. Die Kosten dafür muss das Unternehmen selbst tragen.

Die Oberfinanzdirektion Rheinland weist aber darauf hin, dass die Bildung einer Rücklage für die Anpassung des EDV-Systems an diese Vorgaben nicht zulässig ist, weil die gesetzliche Vorgabe weder inhaltlich noch zeitlich so konkret ist, dass sie von einer Innenverpflichtung eindeutig abgegrenzt werden könnte. Außerdem ist die Nichtbeachtung dieser Vorschriften nicht sanktionsbewehrt, auch wenn dann eine Steuerschätzung droht.

 
[mmk]
 
stbf-plen 2024-05-17 wid-45 drtm-bns 2024-05-17